Hausordnung Sekundarschule Beetzendorf-Dähre

 

Hausordnung der Sekundarschule Beetzendorf-Dähre

 

Aufgrund §27 Abs.1 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt wird folgende Hausordnung erlassen.

 

Präambel

 

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Wir Schülerinnen und Schüler, Lehrerkräfte und Eltern wirken bei der demokratischen Gestaltung des Schullebens zusammen und übernehmen Verantwortung.

Unsere Schule bietet allen Schülerinnen und Schülern Schutz vor Rassismus, Antisemitismus, Gewalt und Diskriminierung in jeder Form. Jeder soll sich in unserer Schule wohl – und willkommen fühlen.

In diesem Sinne akzeptieren und leben wir folgende Hausordnung der Sekundarschule Beetzendorf-Dähre, die unsere Grundsätze bzw. Rechte und Pflichten festlegt.

 

Grundsätze

                                                     

  1. Wir verhalten uns Schülerinnen und Schülern, Lehrerkräften, dem technischen Personal, der    Sekretärin und allen Besuchern gegenüber freundlich.
  2. Wir beurteilen niemanden nach seinem Äußeren, seiner Religion oder seiner Herkunft.
  3. Wir schließen niemanden aus und helfen bei der Integration neuer Schülerinnen und Schüler.
  4. Wir verhalten uns so, dass wir niemanden gefährden, verletzen oder schaden.
  5. Wir gehen sorgsam mit dem persönlichen Eigentum anderer Personen und dem Eigentum der Schule um.
  6. Konflikte lösen wir im sachlichen Dialog ohne Anwendung von Gewalt. Bei Bedarf bitten wir die Schulsozialarbeit oder eine andere Lehrkraft um Hilfe.

 

1.   Allgemeines

 

  1. Die Schülerinnen und Schüler folgen generell den Anweisungen der Lehrkräfte. Beim Besuch der Toiletten folgen alle den Anweisungen der aufsichtführenden Schülerinnen und Schüler.
  2. Alle Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler erscheinen pünktlich zum Vorklingeln im Unterrichtsraum.
  3. Die Schule gehört uns allen. Wir verlassen alle Räume sauber und aufgeräumt. Wer etwas mutwillig zerstört, muss dafür sorgen, dass es wieder repariert wird bzw. den Schaden bezahlen. Mängel und Defekte werden von den Schülerinnen und Schülern schnellstmöglich beim Klassenleiter oder Hausmeister gemeldet.
  4. Auf dem Schulgelände besteht striktes Rauchverbot. Ebenso ist es nicht gestattet, Alkohol und Drogen jeglicher Art mit in die Schule zu bringen, dort weiterzugeben oder einzunehmen. Bei Zuwiderhandlungen erfolgen sowohl die Benachrichtigung der Eltern als auch die Information an das Ordnungsamt.
  5. Jede Form von Gewalt wird von unserer Schule abgelehnt. Dazu gehören auch das Verbot von Waffen jeglicher Art, Bild- und Tonträgern mit gewaltverherrlichenden, Menschen verachtenden, pornografischen oder verfassungsfeindlichen Inhalten.
  6. Während der Unterrichtszeit verlassen die Schülerinnen und Schüler nicht das Schulgelände. Beim Entfernen vom Schulhof besteht kein Versicherungsschutz.
  7. In der Schule tragen alle Personen eine für den jeweiligen Zweck angemessene Kleidung. Ablenkungen der Schüler und Schülerinnen sollen vermieden werden. In diesem Zusammenhang wird in unserer Schule die verdeckte oder offene Zurschaustellung aller Symbole extremistischer Gesinnung nicht toleriert. 
  8. Unsere Hauptaufgabe in der Schule ist das Lernen. Damit alle optimal arbeiten können, haben alle Schülerinnen und Schüler täglich das von den Fachlehrern und Fachkonferenzen festgelegte Arbeitsmaterial dabei.

2.   Verhalten bei Abwesenheit/ Krankheit

 

  1. Alle Schülerinnen und Schüler sind zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht und an geplanten Schulveranstaltungen (Projekte, Sport – und Schwimmfeste, etc.) verpflichtet.
  2. Bei Krankheit oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die eine Teilnahme am Unterricht verhindern, sind die Eltern verpflichtet, ihr Kind am 1.Tag des Fehlens bis 8.30 Uhr in der Schule zu entschuldigen (Telefon, Fax, Mail). Dabei sind der Grund und die voraussichtliche Dauer des Fehlens anzugeben.
  3. Eine schriftliche Entschuldigung (mit Begründung) ist nach Rückkehr umgehend den Klassenlehrern und Klassenlehrerinnen vorzulegen.
  4. Fehlen Schülerinnen und Schüler unentschuldigt, werden angekündigte schriftliche und mündliche Leistungserhebungen sowie Klassenarbeiten mit der Note 6 bewertet.
  5. Ein Antrag auf Freistellung hat grundsätzlich im Voraus und in schriftlicher Form zu erfolgen. Anträge auf Freistellung bis zu drei Tagen sind an die Klassenlehrer und Klassenlehrerinnen zu richten, darüber hinaus bedarf es der Genehmigung durch die Schulleitung.

 

3.   Organisation /Unterricht

 

  1. Über ausfallende Frei- bzw. Vertretungsstunden informiert sich jeder Schüler bzw. jede Schülerin über den Vertretungsplan.
  2. Erscheint eine Lehrkraft zu Stundenbeginn nicht, meldet das die Klasse nach 5 Minuten im Sekretariat oder Lehrerzimmer.
  3. Fachräume werden nur zusammen mit dem Fachlehrer betreten. Es gilt die zugehörige Fachraumordnung.
  4.  Die Pausen dienen der körperlichen und geistigen Erholung. In den Hofpausen verlassen alle Schülerinnen und Schüler das Gebäude und verbringen die Pause auf dem Schulhof.
  5. Um den Unterricht nicht zu stören, verhalten sich alle Personen im Schulgebäude stets leise und rücksichtsvoll.
  6. Nacharbeitstermine außerhalb der Unterrichtszeiten werden als pädagogische Maßnahme eingesetzt und finden nach vorheriger Information der Schüler*innen und Eltern statt.

 

4.   Nutzung von elektronischen Geräten

 

  1. Handys und ähnliche elektronische Geräte von Schülerinnen und Schülern sind soweit diese nicht ausdrücklich Bestandteil des Unterrichts sind und in Abstimmung mit einer Lehrkraft verwendet werden, beim Beitreten des Schulgeländes generell auszuschalten. Andernfalls können sie von der Lehrkraft eingezogen werden. In der Regel erfolgt die Rückgabe an die Eltern.
  2. Bei jeder Form einer Leistungserhebung sind alle Schülerinnen und Schüler dafür verantwortlich, dass sich elektronische Hilfsmittel nicht in seinem Zugriffsbereich (Federtasche, Kleidung etc.) befinden. Verstöße können als Betrugsversuch geahndet werden. Die Lehrkraft kann bei einem Test bei Bedarf die Handys vorher in bereitgestellte Behälter ablegen lassen.
  3. Jegliche Ton- und Bildaufnahmen sind untersagt. In Einzelfällen kann die Erlaubnis der Lehrkraft eingeholt werden.

 

5.   Werbung und Warenvertrieb

 

  1. Werbung und Warenvertrieb in der Schule sind unzulässig. Der Verkauf von Speisen und Getränken für den Verzehr in den Pausen oder bei Projekten ist nur mit Genehmigung der Schulleitung erlaubt.
  2. Schulfremde Druckschriften oder Medien (z.B. CDs) dürfen nur mit Genehmigung der Schulleitung auf dem Schulgelände oder im Schulgebäude verteilt werden.

 

6.   Schlussvorschriften

 

  1. Der Alarm- und Evakuierungsplan, der jeweils gültige Aufsichtsplan sowie die Nutzungsordnungen der Fachunterrichtsräume und der Schulsporthalle sind Teil dieser Hausordnung.
  2. Diese Hausordnung tritt am 07.11.2022 mit Beschluss der Gesamtkonferenz vom 07.11.2022 in Kraft.

 

I. Kausch

Sekundarschulleiterin

 

 

Fotos und Videos

 

Immer wieder kann man in den Medien lesen, dass Schüler/Schülerinnen heimlich im Unterricht Filmaufnahmen anfertigen oder Fotos aufnehmen und diese veröffentlichen (auch eine whatsapp-Gruppe ist öffentlich).

 

Dies widerspricht der Hausordnung! 

Jede Filmaufnahme / jedes Foto ist grundsätzlich nicht statthaft. 

Sollte es dennoch dazu kommen, hat dies entsprechende Konsequenzen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Aufnahme selbst angefertigt oder nur weiterverbreitet /gelinkt wurde.

Laut Beschluss des VG Berlin (Beschl. v. 07.06.2019, Az. 3 L 357.19 und 3 L 363.19) können die Betreffenden sofort suspendiert werden. Über weitere Ordnungsmaßnahmen entscheidet die zuständige Klassenkonferenz.

 

Darüber hinaus werden Persönlichkeitsrechte verletzt.

Dies kann nach § 22 KunstUrhG verfolgt werden. Nach §33 ist eine Geld und/oder Freiheitsstrafe möglich.




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