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07.06.2019, Az. 3 L 357.19 und 3 L 363.19) können die Betreffenden sofort suspendiert werden. Über weitere Ordnungsmaßnahmen entscheidet die zuständige Klassenkonferenz. Darüber hinaus werden Persönlichkeitsrechte verletzt. Dies kann nach § 22 KunstUrhG verfolgt werden. Nach...
http://www.sks-beetzendorf.bildung-lsa.de/ueber-uns/hausordnung/#part1366